Verkaufsoffene Sonntage: Tipps und Hinweise zur Antragstellung
Die Verkaufsoffenen Sonntage in Deutschland sind für viele Kundinnen und Kunden ein echtes Highlight, denn sie bieten die Möglichkeit, das Einkaufen ganz entspannt auf das Wochenende zu verlegen. Viele Menschen schätzen es gerade an diesen Tagen besonders, dass sie in Ruhe bummeln können – während der Handel auf eine spürbare Belebung und zusätzliche Einnahmen hofft. Allerdings gibt es schon seit Jahren immer wieder Debatten rund um die Sonntagsöffnung. Vor allem Gewerkschaften wie z.B.: Verdi und die Kirche äußern regelmäßig Bedenken und pochen auf den Schutz des arbeitsfreien Sonntags.
In europäischen Nachbarländern, in denen sonntägliches Einkaufen – anders als in Deutschland – meist vollständig untersagt ist, gibt es oft einzelne Ausnahmeregelungen, die an bestimmte Anlässe geknüpft sind. Auch in Deutschland ist das Thema gesetzlich streng reguliert: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2015 mit dem Grundsatzurteil (BVerwG 8 CN 2.14) einen klaren Rahmen geschaffen. Demnach darf eine Stadt oer Gemeinde einen verkaufsoffenen Sonntag nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigen, wobei stets auch die jeweiligen Landesgesetze zu beachten sind.
Die wichtigsten Kriterien, die beachtet werden müssen, sind:
- Die anlassgebende Veranstaltung – zum Beispiel ein Stadtfest, eine Messe oder ein besonders bedeutender Markt – muss für sich genommen bereits einen starken Besuchermagneten darstellen. Die Öffnung der Läden darf nicht der eigentliche Anlass für große Besucherzahlen sein.
- Die öffentliche Wirkung solcher Veranstaltungen muss deutlich über die normale geschäftliche Betriebsamkeit hinausgehen, wie sie an Werktagen üblich ist. Es muss für die Genehmigung ein klarer inhaltlicher, zeitlicher und räumlicher Bezug zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung bestehen.
- Nicht der verkaufsoffene Sonntag an sich darf das Event sein – vielmehr muss ein gewichtiger Anlass die Sonntagsöffnung rechtfertigen, den man mit Daten und Fakten auch belegen kann.
Die Praxis zeigt: Das bereits genehmigte Sonntagsöffnungen oft per Eilverfahren von einzelne Verwaltungsgerichten untersagt werden, weil Vorgaben nicht erfüllt wurden. Daher sollten Städte, Gemeinden und Veranstalter:innen frühzeitig damit beginnen, geeignete Nachweise zu erbringen, um die eigenen Chancen auf eine Genehmigung zu erhöhen.
kaufsonntag.de rät dazu, bestehende verkaufsoffene Sonntage bereits jetzt mit verlässlichen Zählungen systematisch zu dokumentieren. Denn: „Wenn Städte und Gemeinden schon heute mithilfe belastbarer Erfassungen und Besucherzählungen nachweisen, dass bedeutende Veranstaltungen tatsächlich größere Menschenmengen anziehen, ist der Nachweis für zukünftige Anträge bereits erbracht. Damit wächst auch die Sicherheit für eine Genehmigung.“ Besonders vorteilhaft ist es, wenn durch die erhobenen Zahlen belegt werden kann, dass die Besucherfrequenz an einem verkaufsoffenen Sonntag messbar über dem normalen Werktagsniveau liegt. Das schafft eine solide Argumentationsbasis gegenüber Behörden und Gerichten und ermöglicht es Kommunen, die Sonntagsöffnung rechtssicher zu gestalten.
Insgesamt bleibt festzuhalten: Wer langfristig von verkaufsoffenen Sonntagen profitieren möchte, sollte rechtzeitig und strategisch vorsorgen – denn mit umfassender Dokumentation und aussagekräftigen Daten lässt sich am besten belegen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen verlässlich erfüllt werden. kaufsonntag.de sieht in dieser Vorgehensweise einen entscheidenden Erfolgsfaktor für zukünftige Genehmigungen und empfiehlt allen Verantwortlichen, das Thema Besucherfrequenz und Statistik fest im Blick zu behalten.
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