Bäderregelung für die Weihnachtsferien in Schleswig-Holstein: Shoppen zu Weihnachten und Neujahr
In gut 100 Gemeinden ist es während der Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel möglich, auch am sonntag einzukaufen. Dies ist auf die Bäderregelung zurückzuführen, die es den Betreibern in touristischen Regionen in Schleswig-Holstein erlaubt, ihre Geschäfte an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 11.00 und 19.00 Uhr zu öffnen. Die Bäderregelung ermöglicht es vielen Einzelhändlern, an Sonntagen und Feiertagen für sechs Stunden zu öffnen, jedoch gilt dies nicht für alle Geschäfte. Die Waren müssen „von touristischem Interesse“ sein, was neben Lebensmitteln und Drogeriewaren insbesondere Souvenirs und Bekleidung umfasst. Auch Discounter wie KiK oder TEDI haben die Erlaubnis, sonntags zu öffnen. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Möbelhäuser und Autohäuser sowie Baumärkte und Elektromärkte. Die Geschäfte können selbst entscheiden, ob sie öffnen oder nicht. Dadurch ergeben sich mehr Einkaufsmöglichkeiten in den Weihnachtsferien. Vom 17. Dezember bis zum 8. Januar können in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden Einkäufe getätigt werden. Lediglich am 1. Weihnachtstag und an Karfreitag ist das Öffnen der Geschäfte untersagt. Dies kommt insbesondere den Touristen zugute, die ihre Ferien in den Urlaubsorten verbringen.
Hier kann an Sonn- und Feiertagen in SH eingekauft werden:
Inseln: Sylt, Föhr und Amrum
Rund um die Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel greift vom 17. Dezember bis zum 8. Januar auf den Inseln Sylt, Föhr und Amrum wieder die Bäderregelung. An diesen Tagen ist das Sonntags- und Feiertags-Shopping zum Beispiel in Westerland und in Wyk möglich.
Kreis Dithmarschen:
- Büsum
- Büsumer Deichhausen
- Friedrichskoog
- Warwerort
- Westerdeichstrich
Kreis Herzogtum Lauenburg:
- Ratzeburg (Gemeindeteil "Insel")
Lübeck:
- Travemünde
Kiel:
- Schilksee
- Falckensteiner Strand
Flensburg:
- Willy-Brandt-Platz,
- Schiffbrücke (vom Willy-Brandt-Platz bis Kultur- und Kommunikationszentrum Volksbad am I. C. Möller Platz),
- Norderstraße, einschließlich Nordermarkt,
- Verbindungsstraßen zwischen Nordermarkt/Norderstraße/Willy-Brandt-Platz und Schiffbrücke/Norderhofenden (von der Rathausstraße zum Willy-Brandt-Platz),
- Hafen-Ostseite einschließlich des Bereiches Sonwik mit den Straßen Am Fördehang, Am Fördeufer, Am Industriehafen, Auf der Mole, Ballastkai, Fördepromenade, Swinemünder Straße, Harniskai
Kreis Nordfriesland:
- Dagebüll
- Friedrichstadt
- Elisabeth-Sophien-Koog
- Hallig Hooge
- Husum (Teilbereiche Am Außenhafen, Dockkoogstraße, Hafenstraße, Kleikuhle, Schiffbrücke, Wasserreihe und Gemeindeteil Schobüll)
- Langeneß
- Niebüll
- Nordstrand
- Pellworm
- Schwabstedt
- St. Peter-Ording
- Tönning
- Vollerwiek
Kreis Ostholstein:
- Bosau
- Dahme
- Eutin
- Fehmarn
- Grömitz
- Großenbrode
- Grube (Gemeindeteil Rosenfelder Strand und Hauptstraße und Bürgermeister- Höppner-Straße)
- Heiligenhafen
- Heringsdorf (Gemeindeteil Süssau-Strand)
- Kellenhusen
- Lensahn
- Malente
- Neukirchen (Gemeindeteile Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand und Am Seekamp-Strand)
- Neustadt in Holstein
- Oldenburg (Straßen: Hinterhörn, Markt, Fußgängerzone, Kuhtorstraße, Schuhstraße, * Hoheluftstraße, Teilbereich Berliner Eck)
- Panker
- Sierksdorf
- Scharbeutz
- Schönwalde am Bungsberg
- Stakendorf (Gemeindeteil Stakendorfer Strand)
- Süsel
- Timmendorfer Strand
- Wangels (Gemeindeteil Weißenhaus)
Kreis Plön:
- Blekendorf (Gemeindeteil Sehlendorfer Strand)
- Heikendorf
- Hohenfelde
- Hohwacht (Gemeindeteil Hohwacht)
- Laboe
- Lütjenburg
- Mönkeberg
- Plön
- Schönberg (Gemeindeteile Holm, Kalifornien und Schönberger Strand; ** Straßen: Ostseestraße, Niederstraße, Fußgängerbereich Knüll, Knüllgasse, Bahnhofstraße, Kuhlenkamp, Eichkamp)
- Stein
- Wendtorf
- Wisch (Gemeindeteil Heidkate)
Kreis Rendsburg-Eckernförde:
- Altenhof
- Ascheffel
- Brodersby
- Damp
- Eckernförde
- Schwedeneck
- Strande
- Waabs
- Winnemark
- Groß Wittensee
- Klein Wittensee
Kreis Schleswig-Flensburg:
- Schleswig
- Langballig
- Gelting
- Glücksburg
- Kappeln (Fußgängerzone Altstadt; Straßen: Am Hafen und Hafenpromenade)
- Westerholz
- Steinbergkirche
Kreis Steinburg:
- Glückstadt (Innenstadtbereich in den Grenzen der Straßen Am Wall, Am Hafen, Am Proviantgraben, Am Kommandantengraben und der Bohn-Straße)
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