Verkaufsoffene Sonntage – Wenn die Genehmigung zur Herausforderung wird

Verkaufsoffene Sonntage: Tipps und Hinweise zur Antragstellung

Verkaufsoffene Sonntage sind für viele Kundinnen und Kunden ein echtes Highlight. Sie ermöglichen es, Einkäufe entspannt auf das Wochenende zu verlegen und ohne Zeitdruck durch Innenstädte oder Einkaufszentren zu bummeln. Gleichzeitig erhofft sich der stationäre Handel an diesen Tagen eine spürbare Belebung der Innenstädte sowie zusätzliche Umsätze.

Seit Jahren wird das Thema jedoch kontrovers diskutiert. Vor allem Gewerkschaften wie z. B. Verdi und die Kirchen mahnen regelmäßig den Schutz des arbeitsfreien Sonntags an.

Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass sonntägliches Einkaufen in vielen Ländern deutlich restriktiver geregelt ist. In europäischen Nachbarländern sind Sonntagsöffnungen häufig grundsätzlich untersagt und nur im Rahmen klar definierter Ausnahmen erlaubt.

Auch in Deutschland gilt ein strenger rechtlicher Rahmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2015 (BVerwG 8 CN 2.14) festgelegt, dass Städte und Gemeinden verkaufsoffene Sonntage nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigen dürfen. Maßgeblich sind dabei stets auch die jeweiligen Landesgesetze.

Zentrale Voraussetzungen für die Genehmigung

Damit ein verkaufsoffener Sonntag rechtssicher genehmigt werden kann, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:

  • Anlass mit eigener Zugkraft
    Die anlassgebende Veranstaltung – etwa ein Stadtfest, eine Messe oder ein Markt – muss unabhängig von der Ladenöffnung viele Besucher anziehen. Die Öffnung der Geschäfte darf nicht der Hauptgrund für den Besucherandrang sein.

  • Überdurchschnittliche öffentliche Wirkung
    Die Veranstaltung muss sich deutlich von der normalen geschäftlichen Betriebsamkeit an Werktagen abheben. Ein klarer inhaltlicher, zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen Event und Ladenöffnung ist zwingend erforderlich.

  • Sachlicher Rechtfertigungsgrund
    Nicht der verkaufsoffene Sonntag selbst darf das Ereignis darstellen. Vielmehr muss ein gewichtiger Anlass vorliegen, der sich mit belastbaren Zahlen und Fakten belegen lässt.

Warum eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend ist

Die Praxis zeigt, dass bereits genehmigte verkaufsoffene Sonntage immer wieder durch Eilverfahren einzelner Verwaltungsgerichte untersagt werden. Häufig liegt dies daran, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht ausreichend nachgewiesen wurden.

Deshalb ist es für Städte, Gemeinden und Veranstalter besonders wichtig, frühzeitig mit der Dokumentation zu beginnen. Nur so lassen sich die Erfolgsaussichten eines Antrags nachhaltig verbessern.

Empfehlung: Besucherfrequenzen systematisch erfassen

kaufsonntag.de empfiehlt, bestehende verkaufsoffene Sonntage konsequent und systematisch auszuwerten. Dazu gehören unter anderem:

  • verlässliche Besucherzählungen
  • statistische Vergleiche mit normalen Werktagen
  • Dokumentationen zur Attraktivität der jeweiligen Veranstaltung

Wenn Kommunen bereits heute mit belastbaren Daten nachweisen können, dass bestimmte Veranstaltungen tatsächlich größere Menschenmengen anziehen, erleichtert dies zukünftige Genehmigungsverfahren erheblich.

Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Zahlen zeigen, dass die Besucherfrequenz an verkaufsoffenen Sonntagen deutlich über dem üblichen Werktagsniveau liegt. Das schafft eine tragfähige Argumentationsbasis gegenüber Behörden und Gerichten und erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Fazit: Strategisch planen statt kurzfristig hoffen

Wer langfristig von verkaufsoffenen Sonntagen profitieren möchte, sollte frühzeitig und strategisch handeln. Eine fundierte Datengrundlage, transparente Dokumentationen und klare Nachweise zur Besucherwirkung sind entscheidende Erfolgsfaktoren.

kaufsonntag.de sieht in dieser Vorgehensweise einen wichtigen Schlüssel für zukünftige Genehmigungen und empfiehlt Verantwortlichen in Städten und Gemeinden, das Thema Besucherfrequenz und Statistik dauerhaft im Blick zu behalten.

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