Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern gekippt: Gericht stoppt Sonntags-Shopping an der Ostsee
Die geplanten Sonntagsöffnungen in vielen Tourismusorten an der Ostsee stehen plötzlich auf der Kippe. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die sogenannte Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern für rechtswidrig erklärt. Damit stellt das Gericht die Grundlage für zahlreiche Sonntagsöffnungen in beliebten Urlaubsorten infrage. Gewerkschaften begrüßen die Entscheidung, während für Händler, Tourismusorte und Besucher nun zunächst Unsicherheit herrscht.
Gericht sieht Sonntagsschutz verletzt
Nach Auffassung des Gerichts geht die bisherige Regelung deutlich zu weit. Die Kombination aus langen Öffnungszeiten, vielen beteiligten Orten und einem breiten Warenangebot überschreite den Rahmen dessen, was vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz erlaubt ist.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Bäderregelung zu viele Ausnahmen vom gesetzlichen Grundsatz vorsieht, nach dem Sonn- und Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei bleiben sollen. Damit werde das erforderliche Verhältnis zwischen Ausnahme und Regel nicht mehr gewahrt.
Aus diesem Grund erklärte das Gericht die aktuelle Verordnung zur Sonntagsöffnung in touristischen Orten für unwirksam.
84 Gemeinden an Ostsee und in Ferienregionen betroffen
Die Entscheidung betrifft eine große Zahl von Urlaubsregionen in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt sind 84 Städte und Gemeinden von der Regelung betroffen.
Dazu gehören unter anderem:
- die Inseln Usedom und Rügen
- die Ostseebäder Kühlungsborn und Boltenhagen
- der Küstenort Warnemünde
Nach der bisherigen Regelung hätten Geschäfte dort vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie noch einmal zwischen dem 17. Dezember und dem 8. Januar an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Erlaubt war eine Öffnung für bis zu sechs Stunden innerhalb des Zeitfensters von 11 bis 19 UHR.
Gerade für Tourismusorte war diese Möglichkeit ein wichtiger Bestandteil der Saisonplanung.
Gewerkschaften begrüßen die Entscheidung
Die Klage gegen die Bäderregelung wurde von der Gewerkschaft Verdi angestoßen. Sie hatte die geplanten Öffnungszeiten kritisiert, weil dadurch deutlich mehr Sonntagsarbeit im Einzelhandel entstehen würde.
Aus Sicht der Gewerkschaft sei außerdem nicht belegt, dass längere Sonntagsöffnungen tatsächlich zu höheren Umsätzen führen. Eine umfassende Auswertung entsprechender wirtschaftlicher Effekte habe bislang nicht stattgefunden.
Mit dem Urteil sehen Gewerkschaften ihre Position bestätigt und sprechen von einem wichtigen Signal für den Schutz der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage.
Öffnungen vorerst weiterhin möglich
Trotz der klaren Entscheidung des Gerichts bleibt die Situation zunächst kompliziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die schriftliche Urteilsbegründung bisher nicht vorliegt.
Solange diese fehlt, gelten die bestehenden Regelungen weiterhin. Das bedeutet: Geschäfte in den betroffenen Urlaubsorten dürfen zunächst weiterhin sonntags öffnen, sofern sie die bisherigen Vorgaben einhalten.
Nach Zustellung der Urteilsbegründung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Erst danach wird endgültig entschieden, ob die aktuelle Regelung dauerhaft aufgehoben wird.
Auswirkungen auch auf andere Bundesländer möglich
Die Entscheidung sorgt auch außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns für Aufmerksamkeit. Besonders im benachbarten Schleswig-Holstein könnte das Urteil Folgen haben.
Dort existiert ebenfalls eine Bäderregelung, die Sonntagsöffnungen in vielen touristischen Orten ermöglicht. Gewerkschaften beobachten die Entwicklung bereits seit einiger Zeit kritisch. Das aktuelle Urteil könnte deshalb künftig auch rechtliche Debatten über ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern anstoßen.
Was das für Euch als Besucher bedeutet
Für Urlauberinnen und Urlauber an der Ostsee ändert sich kurzfristig erst einmal wenig. Viele Geschäfte dürfen weiterhin öffnen, solange das Urteil noch nicht endgültig rechtskräftig ist.
Langfristig könnte sich die Situation jedoch verändern. Sollte die Bäderregelung endgültig aufgehoben werden, müssten viele Tourismusorte ihre Sonntagsöffnungen deutlich einschränken oder komplett neu regeln.
Damit bleibt das Thema Sonntags-Shopping in Urlaubsregionen vorerst ein politisches und juristisches Dauerthema – sowohl für Händler als auch für Touristen, die ihren Einkaufsbummel gerne mit einem Wochenende an der Ostsee verbinden.