Digitale Mini-Supermärkte in Baden-Württemberg: Geplante Sonntagsöffnung sorgt für Diskussionen

Digitale Mini-Supermärkte: Sonntagsöffnung in Baden-Württemberg geplant

Wer am Sonntag vor einem leeren Kühlschrank steht oder beim Wocheneinkauf wichtige Zutaten vergessen hat, kennt das Problem. Abhilfe schaffen sogenannte digitale Mini-Supermärkte ohne Personal, die rund um die Uhr zugänglich sind. Nach dem Willen der grün-schwarzen Landesregierung sollen diese Smart Stores künftig auch in Baden-Württemberg sonntags für eine begrenzte Zeit öffnen dürfen.

Rechtliche Grauzone bei Sonntagsöffnungen

Aktuell bewegen sich digitale Supermärkte am Sonntag in einer rechtlichen Grauzone. Das baden-württembergische Ladenöffnungsgesetz schreibt grundsätzlich vor, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Dennoch existieren bereits zahlreiche dieser unbemannten Läden.

Laut einer Erhebung der Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) gibt es landesweit rund 180 digitale Mini-Supermärkte. Eine klare gesetzliche Grundlage für deren Sonntagsöffnung fehlt bislang.

Geplanter Gesetzentwurf: Öffnungszeiten und Flächenbegrenzung

Nach Informationen aus politischen Kreisen befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf derzeit in der Abstimmung. Die Eckpunkte wurden den Fraktionen von Grünen und CDU bereits vorgestellt.

Diskutiert werden unter anderem folgende Regelungen, die dem SWR vorliegen:

  • Öffnungszeiten: Sonntagsöffnung zwischen 7 und 24 Uhr, jedoch maximal acht Stunden
  • Verkaufsfläche: Genehmigung nur für Läden mit einer Fläche von bis zu 150 Quadratmetern

Der Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz zeigte sich gegenüber dem SWR zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf nach der Sommerpause ins Kabinett eingebracht wird. Zuvor hatte bereits die Deutsche Presse-Agentur über das Vorhaben berichtet.

Ziel: Stärkung der Nahversorgung im ländlichen Raum

Das Wirtschaftsministerium äußerte sich auf Anfrage nicht konkret zum Zeitplan oder zu Details. Eine Sprecherin erklärte, dass derzeit geprüft werde, ob und wie eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes umgesetzt werden könne.
„Das Thema ist komplex, da hier zwei Interessenslagen aufeinandertreffen“, so die Sprecherin.

Auf der einen Seite steht der Schutz des Sonntags als arbeitsfreier Tag und die Wahrung der Sonntagsruhe. Auf der anderen Seite geht es um eine funktionierende Nahversorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Wenn dort Bäcker oder Supermärkte schließen, kann die Versorgung schnell zum Problem werden.

CDU-Landeschef Manuel Hagel sieht automatisierte Läden deshalb als „echte Rettung“ für viele Gemeinden.

Sonderregelungen für Verkaufsautomaten auf Bauernhöfen

Bereits heute gelten Ausnahmeregelungen für Verkaufsautomaten auf Bauernhöfen. Diese dürfen an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden geöffnet sein, sofern überwiegend selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte verkauft werden – etwa Kürbisse, Äpfel oder andere Erzeugnisse.

Diese Regelung gilt für:

  • Hofläden
  • Verkaufsstellen auf landwirtschaftlichen Flächen
  • genossenschaftlich betriebene Verkaufsstellen

Ausgenommen sind allerdings der erste Weihnachtsfeiertag sowie Oster- und Pfingstsonntag.

Kritik von Kirchen und Gewerkschaften

Die „Allianz für den freien Sonntag“, ein Bündnis aus kirchlichen Organisationen und der Gewerkschaft ver.di, lehnt die geplante Sonntagsöffnung ab. Zwar seien Smart Stores an der Kasse automatisiert, dennoch werde auch sonntags Personal benötigt – etwa für Warenverräumung, Reinigung oder Überwachung.

Zudem sehen Kritiker eine Wettbewerbsverzerrung, da klassische Läden sonntags geschlossen bleiben müssten. Mittelständische Händler, Bäckereien und Metzgereien könnten dadurch weiter unter Druck geraten.

Ver.di-Landeschefin Maike Schollenberger warnt vor zusätzlichen Belastungen für Beschäftigte:
Der Sonntag sei der letzte verlässliche Orientierungspunkt im Wochenkalender, an dem die meisten Menschen frei hätten, soziale Kontakte pflegen und Vereine ihre Aktivitäten planen könnten.

„Supermärkten ohne Personal den Sonntag zu erlauben, ist der vorletzte Schritt vor der vollständigen Freigabe der Sonntagsöffnung.“

Grundgesetz und Sonntagsruhe

Der Handelsexperte Stephan Rüschen von der DHBW in Heilbronn hält einige der Argumente gegen Smart Stores für wenig überzeugend. Auch andere Einrichtungen würden sonntags aus der Ferne überwacht, etwa zum Schutz vor Einbruch.

Entscheidend sei aus seiner Sicht vielmehr die verfassungsrechtliche Lage. Im Grundgesetz sind der Sonntag und staatlich anerkannte Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt. Eine grundlegende Änderung würde eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erfordern.

Handelsverband sieht Chancen durch Digitalisierung

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet digitale Mini-Supermärkte positiv. Laut HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kämen diese sonntags vollständig ohne Personal aus und störten damit weder Sonn- noch Feiertagsruhe.

Zudem werde die Digitalisierung im Einzelhandel angesichts des Personalmangels und steigender Lohnnebenkosten künftig immer wichtiger.

DHBW-Umfrage: Hohe Akzeptanz bei Kunden

Eine DHBW-Umfrage unter Nutzern von rund um die Uhr geöffneten Smart Stores zeigt eine hohe Zustimmung. Laut Rüschen geben über 80 bis 90 Prozent der Befragten an, dass ihr Alltag durch die unbemannten Läden erleichtert werde und der Ort insgesamt aufgewertet sei.

Besonders geschätzt wird:

Für die Betreiber ist der Sonntag wirtschaftlich relevant: Rund 30 Prozent des Umsatzes werden an diesem Tag erzielt.

Keine allgemeine Neuregelung verkaufsoffener Sonntage geplant

Eine umfassende Reform der verkaufsoffenen Sonntage im Einzelhandel ist vor der Landtagswahl im März 2026 nicht vorgesehen. Derzeit sind in Baden-Württemberg lediglich drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr erlaubt – und nur mit Anlassbezug.

Die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg, Sabine Hagmann, hält das aktuelle Gesetz für nicht mehr zeitgemäß. Der Verband fordert:

Ob und wann es zu weitergehenden Änderungen kommt, bleibt jedoch offen.

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