Bäderregelung in SH: Hier kann an Sonn- und Feiertagen eingekauft werden
Verkaufsoffene Sonntage sind für viele Menschen eine willkommene Gelegenheit, in Ruhe einkaufen zu gehen. Unter der Woche bleibt dafür oft wenig Zeit, und am Samstag sind die Geschäfte häufig überfüllt. Ein Sonntagsshopping bietet daher nicht nur Entspannung, sondern oftmals auch ein schönes Ausflugsziel – besonders bei schlechtem Wetter.
In Schleswig-Holstein hat die Sonntagsöffnung jedoch eine besondere Bedeutung: Sie dient als touristischer Service. Denn in den Sommermonaten besuchen zahlreiche Urlauber Städte und Regionen wie Kiel, Flensburg, Lübeck, Büsum, Heiligenhafen oder St. Peter-Ording. Damit Gäste auch am Sonntag flexibel einkaufen oder bummeln können, wurde die Bäderregelung eingeführt. Diese gilt in ihrer aktuellen Form seit dem 21. Mai 2013 und wird voraussichtlich nach zehn Jahren erneut überprüft.
Was regelt die Bäderverordnung?
Die Bäderregelung erlaubt es Geschäften in touristisch stark geprägten Orten, an Sonn- und vielen Feiertagen zu öffnen. Die Öffnungszeiten sind klar definiert:
- 15. März bis 31. Oktober
- 17. Dezember bis 8. Januar
- Bis zu 6 Stunden pro Tag
- Gültig nur in (aktuell rund 96 Orte) offiziell anerkannten touristischen Regionen
Damit soll gewährleistet werden, dass Feriengäste jederzeit die Möglichkeit haben, notwendige Einkäufe zu erledigen oder Souvenirs zu kaufen – ohne die Urlaubsplanung komplett an die Wochentage anpassen zu müssen.
Welche Geschäfte dürfen öffnen?
Nicht alle Läden dürfen sonntags öffnen. Erlaubt sind nur Geschäfte, die typischerweise von Touristen genutzt werden:
- Supermärkte & Lebensmittelläden
- Drogeriemärkte
- Souvenirshops
- Bekleidungsgeschäfte
- Schuhläden
- Shops für Strand- und Urlaubsbedarf
Damit soll sichergestellt werden, dass der touristische Charakter der Sonntagsöffnung gewahrt bleibt.
Geschäfte, die nicht öffnen dürfen:
- Baumärkte
- Möbelhäuser
- Autohäuser
- Elektronikmärkte
- Haushaltswarengeschäfte
- Antiquitätenhändler
Wer also während seines Urlaubs größere Anschaffungen plant, muss diese auf einen regulären Werktag legen.
Warum die Regelung für Touristen wichtig ist
Viele Urlauber – insbesondere Familien, Selbstversorger oder Gäste in Ferienwohnungen – profitieren stark von der Bäderverordnung. Sie ermöglicht:
- spontane Lebensmitteleinkäufe am Sonntag
- Versorgung mit Drogerie- und Hygieneartikeln
- entspanntes Bummeln und Shoppen ohne Zeitdruck
- mehr Flexibilität bei der Urlaubsplanung
Wer die Stadt ohnehin erkundet, nutzt die Gelegenheit gerne für einen gemütlichen Einkaufsbummel oder den Kauf eines Strandoutfits.
Positive Auswirkungen auf Einheimische und Tagestouristen
Obwohl die Sonntagsöffnung primär für Besucher gedacht ist, profitieren auch Einheimische. Zudem locken die offenen Geschäfte regelmäßig Tagesausflügler aus anderen Bundesländern an, die einen Shoppingtag mit einem Ausflug an die Küste verbinden.
Das stärkt:
- die Attraktivität der Küsten- und Binnenorte
- den regionalen Einzelhandel
- Restaurants, Cafés und touristische Einrichtungen
- die wirtschaftliche Stabilität in der Saison
Viele Orte generieren einen erheblichen Teil ihres Jahresumsatzes in den Sommermonaten – und die Sonntagsöffnung spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Fazit
Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein schafft einen wichtigen Ausgleich zwischen touristischen Bedürfnissen und gesetzlichen Vorgaben. Sie ermöglicht es Urlaubern, auch am Sonntag komfortabel einzukaufen, entlastet den Samstag als überfüllten Einkaufstag und bietet gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile für die Regionen. Mit 96 teilnehmenden Orten ist Schleswig-Holstein eines der touristisch kundenfreundlichsten Bundesländer Deutschlands.