Die Bäderverordnung in Bayern – Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten
Bayern gehört zu den Bundesländern, in denen die Regelungen zu Ladenöffnungszeiten vergleichsweise streng sind. Gleichzeitig ist Bayern stark vom Tourismus geprägt: zahlreiche Kurorte, heilklimatische Regionen, Erholungsgebiete sowie bekannte Ziele wie der Alpenraum, Franken, der Bayerische Wald oder das Allgäu ziehen jedes Jahr Millionen Besucher an.
Damit Urlauber auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten eine ausreichende Grundversorgung vorfinden, gibt es die sogenannte Bäderverordnung.
Ziel der Bäderverordnung
Die Verordnung soll sicherstellen, dass Touristen in staatlich anerkannten Kur-, Erholungs- und Fremdenverkehrsorten Zugang zu Waren des täglichen Bedarfs haben. Das betrifft insbesondere Orte, in denen ein Großteil der Gäste in Ferienwohnungen, Appartements oder Campinganlagen untergebracht ist und sich dort selbst versorgt.
Wo gilt die Bäderverordnung?
Die Bäderverordnung gilt ausschließlich in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Dazu zählen unter anderem:
- staatlich anerkannte Heilbäder
- Kneippkurorte
- Luftkurorte
- Erholungsorte und Fremdenverkehrsorte
Bekannte Beispiele sind Orte wie Oberstdorf, Bad Tölz, Bad Reichenhall, Bad Füssing, Berchtesgaden, Garmisch-Partenkirchen, Füssen, Bad Birnbach oder Prien am Chiemsee.
Die Gemeinden müssen ihre Berechtigung zur Sonntagsöffnung gesondert beantragen und festlegen.
Welche Geschäfte dürfen öffnen?
Die Sonntagsöffnung ist nicht für alle Branchen erlaubt. Es dürfen ausschließlich Geschäfte öffnen, die Waren anbieten, die typischerweise von Touristen benötigt werden. Dazu gehören:
- Lebensmittelgeschäfte und Bäckereien
- Getränkemärkte
- Drogeriemärkte und Apotheken
- Geschäfte für Bekleidung, Schuhe und Accessoires
- Souvenir- und Devotionalienläden
- Blumenläden
- Zeitschriften- und Tabakwarengeschäfte
Nicht öffnen dürfen:
- Baumärkte
- Möbelhäuser
- Elektrofachmärkte
- Autohäuser
- reine Fachmärkte ohne touristischen Bezug
Damit wird gewährleistet, dass nur die touristische Grundversorgung gesichert ist.
Wann dürfen Geschäfte öffnen?
Die Öffnung gilt nur unter folgenden Bedingungen:
- maximal 6 Stunden am Sonntag
- innerhalb eines festgelegten Zeitkorridors, der je nach Gemeinde unterschiedlich sein kann
- keine Öffnung am Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie am 1. Weihnachtsfeiertag
Zusätzlich können Gemeinden bestimmte Zeiträume, wie die Hauptsaison, definieren, in denen die Bäderregelung gilt.
Bedeutung für Touristen
Für Urlaubsgäste in Bayern bedeutet die Bäderverordnung eine deutliche Erleichterung:
- Spontane Einkäufe sind auch am Sonntag möglich
- Selbstversorger in Ferienwohnungen müssen ihre Anreise nicht exakt planen
- Touristen können flexibel Lebensmittel, Hygieneartikel oder kleine Besorgungen erledigen
- Der Aufenthalt wird insgesamt komfortabler und stressfreier
Besonders in beliebten Ferienregionen mit hoher Besucherfrequenz macht diese Regelung einen großen Unterschied.
Wirtschaftliche Bedeutung für touristische Orte
Auch für die Einzelhändler in Kur- und Erholungsorten spielt die Sonntagsöffnung eine wichtige Rolle:
- Mehr Umsatz durch Wochenendausflügler und Urlauber
- Konkurrenzfähigkeit gegenüber Tourismusregionen in anderen Bundesländern
- Stärkung der örtlichen Gastronomie und Hotellerie
- Attraktivitätssteigerung der Ferienregionen
Viele Gemeinden verzeichnen vor allem während der Hauptsaison eine höhere Nachfrage am Sonntag, was lokale Betriebe spürbar entlastet.
Fazit
Die Bäderverordnung in Bayern schafft einen wichtigen Ausgleich zwischen touristischen Bedürfnissen und gesetzlich regulierten Ladenöffnungszeiten. Durch die beschränkte Sonntagsöffnung in ausgewählten Kur- und Erholungsorten wird die Versorgung von Urlaubern verbessert, ohne die allgemeine Sonntagsruhe aufzuweichen. Für viele Regionen stellt die Regelung einen zentralen Bestandteil ihrer touristischen Infrastruktur dar und trägt zur Attraktivität des Urlaubsstandortes Bayern bei.