Neues Ladenschlussrecht in Bayern: Das ändert sich für Euch seit August 2025
Seit August 2025 gilt in Bayern ein neues Ladenschlussrecht. Mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz wurden die bisherigen Regelungen modernisiert und an heutige Lebens- und Arbeitsgewohnheiten angepasst. Für Euch als Verbraucher bringt das mehr Flexibilität, neue Einkaufsformate und zusätzliche Möglichkeiten – auch außerhalb klassischer Öffnungszeiten.
Welche Änderungen konkret gelten und wie Ihr davon profitiert, erfahrt Ihr hier im Überblick.
Die wichtigsten Grundregeln im Überblick
Die Basisregelungen bleiben übersichtlich und vertraut:
- Montag bis Samstag: Öffnungszeiten von 6:00 bis 20:00 Uhr
- Bäckereien: Öffnung bereits ab 5:30 Uhr an Werktagen
- Sonn- und Feiertage: Grundsätzlich geschlossen, mit klar definierten Ausnahmen
- Personallose Kleinstsupermärkte: Rund um die Uhr geöffnet – auch sonntags
Damit bleibt der klassische Ladenschluss um 20 Uhr bestehen, während gleichzeitig neue, flexible Einkaufsformen möglich werden.
Werktage bleiben unverändert – aber transparent geregelt
An den regulären Werktagen ändert sich für Euch wenig: Geschäfte dürfen weiterhin zwischen 06:00 und 20:00 Uhr öffnen. In der Praxis nutzen viele Baumärkte diese Zeiten weitgehend aus, während Einkaufszentren und große Handelsketten häufig erst ab 09:00 oder 10:00 Uhr öffnen. Das neue Gesetz sorgt hier vor allem für Klarheit, nicht für Einschränkungen.
24/7 einkaufen: Personallose Kleinstsupermärkte
Eine der größten Neuerungen betrifft den Lebensmittelhandel. Personallos betriebene Kleinstsupermärkte dürfen:
- werktags rund um die Uhr öffnen
- an Sonn- und Feiertagen mindestens 8 Stunden
So funktionieren diese Märkte:
- Maximal 150 Quadratmeter Verkaufsfläche
- Kein Personal während der Ladenschlusszeiten
- Zugang per Karte, App oder Code
- Digitale Bezahlung an Selbstbedienungskassen
- Sortiment ähnlich einem klassischen Supermarkt
Gerade in kleineren Gemeinden oder Wohngebieten sorgen diese Märkte für eine bessere Grundversorgung – auch abends, nachts oder am Sonntag.
Verkaufsoffene Sonntage: Bis zu vier Termine pro Jahr
Auch weiterhin möglich sind verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Bayern, allerdings unter klaren Bedingungen:
- Maximal vier Termine pro Jahr und Stadt oder Gemeinde
- Öffnungsdauer: höchstens fünf Stunden
- Zeitraum: zwischen 10:00 und 18:00 Uhr
- Anlassgebunden, z. B. durch Märkte, Feste oder Veranstaltungen
- Nur Geschäfte im direkten Umfeld dürfen öffnen
Die Entscheidung über Termine und Umfang liegt weiterhin bei den Kommunen.
Neu: Verkaufsoffene Nächte bis Mitternacht
Besonders attraktiv für Berufstätige sind die neuen verkaufsoffenen Nächte an Werktagen. Das Gesetz unterscheidet zwei Varianten:
Gemeindeweite Shoppingnächte
- Bis zu acht Termine pro Jahr
- Öffnung von 20:00 bis maximal 24:00 Uhr
- Teilnahme aller Geschäfte möglich
Individuelle Shoppingnächte
- Jeder Händler kann bis zu vier eigene Termine festlegen
- Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich
- Ebenfalls 20:00 bis 24:00 Uhr
Damit entstehen neue Möglichkeiten für entspanntes Einkaufen nach Feierabend – ganz ohne Zeitdruck.
Sonderöffnungen für bestimmte Warengruppen
Auch an Sonn- und Feiertagen sind kleine Besorgungen erlaubt. Das Gesetz sieht folgende Ausnahmen vor:
- Bäckereien & Konditoreien: bis zu 3 Stunden
- Zeitungskioske: bis zu 5 Stunden
- Milchverkaufsstellen: bis zu 2 Stunden
- Blumenläden:
- regulär 2 Stunden
- an Muttertag & Valentinstag bis zu 4 Stunden
- an Totensonntag & Adventssonntagen bis zu 6 Stunden
So bleiben wichtige Alltagsbedürfnisse abgedeckt, ohne den Sonntag als Ruhetag vollständig aufzuheben.
Mehr Freiheiten für Tourismus- und Kurorte
Besonders großzügig sind die Regelungen für anerkannte Kur-, Erholungs- und Tourismusorte:
- Öffnung an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr
- Bis zu 8 Stunden, zwischen 10:00 und 20:00 Uhr
Erlaubt sind vor allem:
- Snacks & Getränke
- Reise- und Freizeitbedarf
- Sport- und Badeartikel
- Regionale Produkte & Souvenirs
Die neue Bäderverordnung in Bayern bedeutet für Urlauber zukünftig deutlich mehr Komfort und für die entsprechenden Gemeinden eine Stärkung des Tourismus.
Weiterhin geöffnet: Diese Ausnahmen gelten immer
Unabhängig vom neuen Gesetz bleiben folgende Verkaufsstellen geöffnet:
- Tankstellen: Reisebedarf & Waren des täglichen Bedarfs
- Apotheken: im Rahmen des Notdienstes
- Bahnhöfe & Flughäfen: angepasst an die Verkehrszeiten
- Kultur- & Freizeiteinrichtungen: Verkauf während Veranstaltungen
So bleiben wichtige Alltagsbedürfnisse abgedeckt, ohne den Sonntag als Ruhetag vollständig aufzuheben – etwa für Reisende an den Flughäfen in München, Nürnberg oder Memmingen.
Fazit: Mehr Flexibilität, ohne den Sonntag abzuschaffen
Das neue Ladenschlussrecht in Bayern bringt Euch spürbar mehr Freiheit beim Einkaufen – vor allem durch:
- personallose Supermärkte
- verkaufsoffene Nächte
- flexiblere Regelungen in Tourismusregionen
Gleichzeitig bleibt der Schutz von Sonn- und Feiertagen erhalten. Für Euch heißt das: besser planen, entspannter einkaufen und mehr Möglichkeiten – genau dann, wenn es in Euren Alltag passt.
weitere interessante Artikel auf kaufsonntag.de:
- So spart ihr Geld: Wohnraum smarter nutzen
- Inflation: So finanziert ihr dennoch eure Weihnachtsgeschenke
- Influencer-Müdigkeit – Warum Authentizität beim Shoppen im Netz wieder zählt
- Abo-Kosten im Griff: So sparen Ihr clever mit Prepaid und Familienplänen
- Sonntag? Alles zu! So klappt euer Einkauf trotzdem
Bildquelle: Bild 1 - ( kaufsonntag.de )
Bildquelle: Bild 2 - xxx (Unsplash ID: )