Neues Ladenschlussrecht in Bayern: Das ändert sich für Euch seit August 2025

Seit August 2025 gilt in Bayern ein neues Ladenschlussrecht. Mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz wurden die bisherigen Regelungen modernisiert und an heutige Lebens- und Arbeitsgewohnheiten angepasst. Für Euch als Verbraucher bringt das mehr Flexibilität, neue Einkaufsformate und zusätzliche Möglichkeiten – auch außerhalb klassischer Öffnungszeiten.
Welche Änderungen konkret gelten und wie Ihr davon profitiert, erfahrt Ihr hier im Überblick.

Die wichtigsten Grundregeln im Überblick

Die Basisregelungen bleiben übersichtlich und vertraut:

  • Montag bis Samstag: Öffnungszeiten von 6:00 bis 20:00 Uhr
  • Bäckereien: Öffnung bereits ab 5:30 Uhr an Werktagen
  • Sonn- und Feiertage: Grundsätzlich geschlossen, mit klar definierten Ausnahmen
  • Personallose Kleinstsupermärkte: Rund um die Uhr geöffnet – auch sonntags

Damit bleibt der klassische Ladenschluss um 20 Uhr bestehen, während gleichzeitig neue, flexible Einkaufsformen möglich werden.

Werktage bleiben unverändert – aber transparent geregelt

An den regulären Werktagen ändert sich für Euch wenig: Geschäfte dürfen weiterhin zwischen 06:00 und 20:00 Uhr öffnen. In der Praxis nutzen viele Baumärkte diese Zeiten weitgehend aus, während Einkaufszentren und große Handelsketten häufig erst ab 09:00 oder 10:00 Uhr öffnen. Das neue Gesetz sorgt hier vor allem für Klarheit, nicht für Einschränkungen.

24/7 einkaufen: Personallose Kleinstsupermärkte

Eine der größten Neuerungen betrifft den Lebensmittelhandel. Personallos betriebene Kleinstsupermärkte dürfen:

  • werktags rund um die Uhr öffnen
  • an Sonn- und Feiertagen mindestens 8 Stunden

So funktionieren diese Märkte:

  • Maximal 150 Quadratmeter Verkaufsfläche
  • Kein Personal während der Ladenschlusszeiten
  • Zugang per Karte, App oder Code
  • Digitale Bezahlung an Selbstbedienungskassen
  • Sortiment ähnlich einem klassischen Supermarkt

Gerade in kleineren Gemeinden oder Wohngebieten sorgen diese Märkte für eine bessere Grundversorgung – auch abends, nachts oder am Sonntag.

Verkaufsoffene Sonntage: Bis zu vier Termine pro Jahr

Auch weiterhin möglich sind verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Bayern, allerdings unter klaren Bedingungen:

  • Maximal vier Termine pro Jahr und Stadt oder Gemeinde
  • Öffnungsdauer: höchstens fünf Stunden
  • Zeitraum: zwischen 10:00 und 18:00 Uhr
  • Anlassgebunden, z. B. durch Märkte, Feste oder Veranstaltungen
  • Nur Geschäfte im direkten Umfeld dürfen öffnen

Die Entscheidung über Termine und Umfang liegt weiterhin bei den Kommunen.

Neu: Verkaufsoffene Nächte bis Mitternacht

Besonders attraktiv für Berufstätige sind die neuen verkaufsoffenen Nächte an Werktagen. Das Gesetz unterscheidet zwei Varianten:

Gemeindeweite Shoppingnächte

  • Bis zu acht Termine pro Jahr
  • Öffnung von 20:00 bis maximal 24:00 Uhr
  • Teilnahme aller Geschäfte möglich

Individuelle Shoppingnächte

  • Jeder Händler kann bis zu vier eigene Termine festlegen
  • Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich
  • Ebenfalls 20:00 bis 24:00 Uhr

Damit entstehen neue Möglichkeiten für entspanntes Einkaufen nach Feierabend – ganz ohne Zeitdruck.

Sonderöffnungen für bestimmte Warengruppen

Auch an Sonn- und Feiertagen sind kleine Besorgungen erlaubt. Das Gesetz sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Bäckereien & Konditoreien: bis zu 3 Stunden
  • Zeitungskioske: bis zu 5 Stunden
  • Milchverkaufsstellen: bis zu 2 Stunden
  • Blumenläden:
    • regulär 2 Stunden
    • an Muttertag & Valentinstag bis zu 4 Stunden
    • an Totensonntag & Adventssonntagen bis zu 6 Stunden

So bleiben wichtige Alltagsbedürfnisse abgedeckt, ohne den Sonntag als Ruhetag vollständig aufzuheben.

Mehr Freiheiten für Tourismus- und Kurorte

Besonders großzügig sind die Regelungen für anerkannte Kur-, Erholungs- und Tourismusorte:

  • Öffnung an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr
  • Bis zu 8 Stunden, zwischen 10:00 und 20:00 Uhr

Erlaubt sind vor allem:

  • Snacks & Getränke
  • Reise- und Freizeitbedarf
  • Sport- und Badeartikel
  • Regionale Produkte & Souvenirs

Die neue Bäderverordnung in Bayern bedeutet für Urlauber zukünftig deutlich mehr Komfort und für die entsprechenden Gemeinden eine Stärkung des Tourismus.

Weiterhin geöffnet: Diese Ausnahmen gelten immer

Unabhängig vom neuen Gesetz bleiben folgende Verkaufsstellen geöffnet:

  • Tankstellen: Reisebedarf & Waren des täglichen Bedarfs
  • Apotheken: im Rahmen des Notdienstes
  • Bahnhöfe & Flughäfen: angepasst an die Verkehrszeiten
  • Kultur- & Freizeiteinrichtungen: Verkauf während Veranstaltungen

So bleiben wichtige Alltagsbedürfnisse abgedeckt, ohne den Sonntag als Ruhetag vollständig aufzuheben – etwa für Reisende an den Flughäfen in München, Nürnberg oder Memmingen.

Fazit: Mehr Flexibilität, ohne den Sonntag abzuschaffen

Das neue Ladenschlussrecht in Bayern bringt Euch spürbar mehr Freiheit beim Einkaufen – vor allem durch:

  • personallose Supermärkte
  • verkaufsoffene Nächte
  • flexiblere Regelungen in Tourismusregionen

Gleichzeitig bleibt der Schutz von Sonn- und Feiertagen erhalten. Für Euch heißt das: besser planen, entspannter einkaufen und mehr Möglichkeiten – genau dann, wenn es in Euren Alltag passt.


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Sonntagsverkauf in Deutschland

Entspannt einkaufen: Am Verkaufsoffenen Sonntag haben Kaufhäuser und Fachgeschäfte geöffnet. Ob Mode, Technik, Möbelmärkte, Heimwerkermärkte, Bücher oder Outlet-Center - es gibt immer jede Menge attraktive Angebote sowie Aktionen. Für die Richtigkeit der Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfall ist immer eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Stadt , der Gemeinde oder dem Fachgeschäft zu empfehlen.

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Die Letzte Aktualisierung erfolgte am: 08.01.26

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