Neues Ladenschlussrecht in Bayern: Das ändert sich für Euch seit August 2025

Neues Ladenschlussrecht in Bayern: Das ändert sich für Euch seit August 2025

Seit August 2025 gilt in Bayern ein neues Ladenschlussrecht. Mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz wurden die bisherigen Regelungen modernisiert und an heutige Lebens- und Arbeitsgewohnheiten angepasst. Für Euch als Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Flexibilität, neue Einkaufsformate und zusätzliche Möglichkeiten – auch außerhalb klassischer Öffnungszeiten.

Welche Änderungen konkret gelten und wie Ihr davon profitiert, findet Ihr hier übersichtlich zusammengefasst.

Die wichtigsten Grundregeln im Überblick

Die grundlegenden Öffnungszeiten bleiben übersichtlich und vertraut:

  • Montag bis Samstag: Öffnungszeiten von 6:00 bis 20:00 Uhr
  • Bäckereien: Öffnung bereits ab 5:30 Uhr an Werktagen
  • Sonn- und Feiertage: grundsätzlich geschlossen, mit klar definierten Ausnahmen
  • Personallose Kleinstsupermärkte: rund um die Uhr geöffnet – auch sonntags

Damit bleibt der klassische Ladenschluss um 20 Uhr bestehen, während gleichzeitig neue, flexible Einkaufsmodelle ermöglicht werden.

Werktage bleiben unverändert – aber klar geregelt

An den regulären Werktagen ändert sich für Euch wenig: Geschäfte dürfen weiterhin zwischen 06:00 und 20:00 Uhr öffnen.

In der Praxis nutzen viele Baumärkte diese Zeiten vollständig aus, während Einkaufszentren und große Handelsketten häufig erst ab 09:00 oder 10:00 Uhr öffnen. Das neue Gesetz schafft hier vor allem Transparenz und Rechtssicherheit.

24/7 einkaufen: Personallose Kleinstsupermärkte

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Lebensmittelhandel. Personallos betriebene Kleinstsupermärkte dürfen:

  • werktags rund um die Uhr öffnen
  • an Sonn- und Feiertagen mindestens 8 Stunden

So funktionieren diese Märkte:

  • Maximal 150 Quadratmeter Verkaufsfläche
  • Kein Verkaufspersonal während der Ladenschlusszeiten
  • Zutritt per Karte, App oder Code
  • Digitale Bezahlung an Selbstbedienungskassen
  • Sortiment vergleichbar mit einem klassischen Supermarkt

Gerade in Wohngebieten oder kleineren Gemeinden verbessern diese Märkte die Grundversorgung erheblich – auch nachts oder am Sonntag.

Verkaufsoffene Sonntage: Bis zu vier Termine pro Jahr

Weiterhin möglich bleiben verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Bayern, jedoch unter klaren gesetzlichen Vorgaben:

  • Maximal vier Termine pro Jahr je Stadt oder Gemeinde
  • Öffnungsdauer: höchstens fünf Stunden
  • Zeitraum: zwischen 10:00 und 18:00 Uhr
  • Anlassgebunden, z. B. durch Märkte, Feste oder Stadtveranstaltungen
  • Öffnung nur für Geschäfte im direkten Umfeld des Anlasses

Die konkrete Ausgestaltung liegt weiterhin bei den Kommunen.

Neu: Verkaufsoffene Nächte bis Mitternacht

Besonders attraktiv für Berufstätige sind die neu eingeführten verkaufsoffenen Nächte an Werktagen. Das Gesetz unterscheidet zwei Formen:

Gemeindeweite Shoppingnächte

  • Bis zu acht Termine pro Jahr
  • Öffnungszeiten von 20:00 bis maximal 24:00 Uhr
  • Teilnahme aller Geschäfte möglich

Individuelle Shoppingnächte

  • Jeder Händler kann bis zu vier eigene Termine festlegen
  • Vorherige Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich
  • Ebenfalls 20:00 bis 24:00 Uhr

Diese Regelung ermöglicht entspanntes Einkaufen nach Feierabend – ohne Zeitdruck.

Sonderöffnungen für bestimmte Warengruppen

Auch an Sonn- und Feiertagen sind bestimmte Besorgungen erlaubt. Das Gesetz sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Bäckereien & Konditoreien: bis zu 3 Stunden
  • Zeitungskioske: bis zu 5 Stunden
  • Milchverkaufsstellen: bis zu 2 Stunden
  • Blumenläden:
    • regulär 2 Stunden
    • an Muttertag & Valentinstag bis zu 4 Stunden
    • an Totensonntag & Adventssonntagen bis zu 6 Stunden

So bleiben wichtige Alltagsbedürfnisse abgedeckt, ohne den Sonntag als Ruhetag grundsätzlich aufzuheben.

Mehr Freiheiten für Tourismus- und Kurorte

Besonders großzügige Regelungen gelten für anerkannte Kur-, Erholungs- und Tourismusorte:

  • Öffnung an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr
  • Bis zu 8 Stunden, im Zeitraum 10:00 bis 20:00 Uhr

Erlaubt sind insbesondere:

  • Snacks & Getränke
  • Reise- und Freizeitbedarf
  • Sport- und Badeartikel
  • Regionale Produkte & Souvenirs

Die neue Bäderverordnung in Bayern bringt Urlaubern mehr Komfort und stärkt gleichzeitig den lokalen Tourismus.

Weiterhin geöffnet: Diese Ausnahmen gelten immer

Unabhängig vom neuen Gesetz dürfen folgende Verkaufsstellen weiterhin öffnen:

  • Tankstellen: Reisebedarf & Waren des täglichen Bedarfs
  • Apotheken: im Rahmen des Notdienstes
  • Bahnhöfe & Flughäfen: angepasst an die Verkehrszeiten
  • Kultur- & Freizeiteinrichtungen: Verkauf während Veranstaltungen

So bleiben zentrale Versorgungsmöglichkeiten gesichert – etwa für Reisende an den Flughäfen in München, Nürnberg oder Memmingen.

Fazit: Mehr Flexibilität, ohne den Sonntag abzuschaffen

Das neue Ladenschlussrecht in Bayern bringt Euch spürbar mehr Freiheiten beim Einkaufen – vor allem durch:

  • personallose Supermärkte
  • verkaufsoffene Nächte
  • flexiblere Regelungen in Tourismusregionen

Gleichzeitig bleibt der Schutz von Sonn- und Feiertagen erhalten. Für Euch bedeutet das: besser planen, entspannter einkaufen und mehr Möglichkeiten – genau dann, wenn es zu Eurem Alltag passt.

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