Neues Ladenschlussrecht in Bayern: Das ändert sich für Euch seit August 2025
Seit August 2025 gilt in Bayern ein neues Ladenschlussrecht. Mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz wurden die bisherigen Regelungen modernisiert und an heutige Lebens- und Arbeitsgewohnheiten angepasst. Für Euch als Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Flexibilität, neue Einkaufsformate und zusätzliche Möglichkeiten – auch außerhalb klassischer Öffnungszeiten.
Welche Änderungen konkret gelten und wie Ihr davon profitiert, findet Ihr hier übersichtlich zusammengefasst.
Die wichtigsten Grundregeln im Überblick
Die grundlegenden Öffnungszeiten bleiben übersichtlich und vertraut:
- Montag bis Samstag: Öffnungszeiten von 6:00 bis 20:00 Uhr
- Bäckereien: Öffnung bereits ab 5:30 Uhr an Werktagen
- Sonn- und Feiertage: grundsätzlich geschlossen, mit klar definierten Ausnahmen
- Personallose Kleinstsupermärkte: rund um die Uhr geöffnet – auch sonntags
Damit bleibt der klassische Ladenschluss um 20 Uhr bestehen, während gleichzeitig neue, flexible Einkaufsmodelle ermöglicht werden.
Werktage bleiben unverändert – aber klar geregelt
An den regulären Werktagen ändert sich für Euch wenig: Geschäfte dürfen weiterhin zwischen 06:00 und 20:00 Uhr öffnen.
In der Praxis nutzen viele Baumärkte diese Zeiten vollständig aus, während Einkaufszentren und große Handelsketten häufig erst ab 09:00 oder 10:00 Uhr öffnen. Das neue Gesetz schafft hier vor allem Transparenz und Rechtssicherheit.
24/7 einkaufen: Personallose Kleinstsupermärkte
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Lebensmittelhandel. Personallos betriebene Kleinstsupermärkte dürfen:
- werktags rund um die Uhr öffnen
- an Sonn- und Feiertagen mindestens 8 Stunden
So funktionieren diese Märkte:
- Maximal 150 Quadratmeter Verkaufsfläche
- Kein Verkaufspersonal während der Ladenschlusszeiten
- Zutritt per Karte, App oder Code
- Digitale Bezahlung an Selbstbedienungskassen
- Sortiment vergleichbar mit einem klassischen Supermarkt
Gerade in Wohngebieten oder kleineren Gemeinden verbessern diese Märkte die Grundversorgung erheblich – auch nachts oder am Sonntag.
Verkaufsoffene Sonntage: Bis zu vier Termine pro Jahr
Weiterhin möglich bleiben verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Bayern, jedoch unter klaren gesetzlichen Vorgaben:
- Maximal vier Termine pro Jahr je Stadt oder Gemeinde
- Öffnungsdauer: höchstens fünf Stunden
- Zeitraum: zwischen 10:00 und 18:00 Uhr
- Anlassgebunden, z. B. durch Märkte, Feste oder Stadtveranstaltungen
- Öffnung nur für Geschäfte im direkten Umfeld des Anlasses
Die konkrete Ausgestaltung liegt weiterhin bei den Kommunen.
Neu: Verkaufsoffene Nächte bis Mitternacht
Besonders attraktiv für Berufstätige sind die neu eingeführten verkaufsoffenen Nächte an Werktagen. Das Gesetz unterscheidet zwei Formen:
Gemeindeweite Shoppingnächte
- Bis zu acht Termine pro Jahr
- Öffnungszeiten von 20:00 bis maximal 24:00 Uhr
- Teilnahme aller Geschäfte möglich
Individuelle Shoppingnächte
- Jeder Händler kann bis zu vier eigene Termine festlegen
- Vorherige Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich
- Ebenfalls 20:00 bis 24:00 Uhr
Diese Regelung ermöglicht entspanntes Einkaufen nach Feierabend – ohne Zeitdruck.
Sonderöffnungen für bestimmte Warengruppen
Auch an Sonn- und Feiertagen sind bestimmte Besorgungen erlaubt. Das Gesetz sieht folgende Ausnahmen vor:
- Bäckereien & Konditoreien: bis zu 3 Stunden
- Zeitungskioske: bis zu 5 Stunden
- Milchverkaufsstellen: bis zu 2 Stunden
- Blumenläden:
- regulär 2 Stunden
- an Muttertag & Valentinstag bis zu 4 Stunden
- an Totensonntag & Adventssonntagen bis zu 6 Stunden
So bleiben wichtige Alltagsbedürfnisse abgedeckt, ohne den Sonntag als Ruhetag grundsätzlich aufzuheben.
Mehr Freiheiten für Tourismus- und Kurorte
Besonders großzügige Regelungen gelten für anerkannte Kur-, Erholungs- und Tourismusorte:
- Öffnung an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr
- Bis zu 8 Stunden, im Zeitraum 10:00 bis 20:00 Uhr
Erlaubt sind insbesondere:
- Snacks & Getränke
- Reise- und Freizeitbedarf
- Sport- und Badeartikel
- Regionale Produkte & Souvenirs
Die neue Bäderverordnung in Bayern bringt Urlaubern mehr Komfort und stärkt gleichzeitig den lokalen Tourismus.
Weiterhin geöffnet: Diese Ausnahmen gelten immer
Unabhängig vom neuen Gesetz dürfen folgende Verkaufsstellen weiterhin öffnen:
- Tankstellen: Reisebedarf & Waren des täglichen Bedarfs
- Apotheken: im Rahmen des Notdienstes
- Bahnhöfe & Flughäfen: angepasst an die Verkehrszeiten
- Kultur- & Freizeiteinrichtungen: Verkauf während Veranstaltungen
So bleiben zentrale Versorgungsmöglichkeiten gesichert – etwa für Reisende an den Flughäfen in München, Nürnberg oder Memmingen.
Fazit: Mehr Flexibilität, ohne den Sonntag abzuschaffen
Das neue Ladenschlussrecht in Bayern bringt Euch spürbar mehr Freiheiten beim Einkaufen – vor allem durch:
- personallose Supermärkte
- verkaufsoffene Nächte
- flexiblere Regelungen in Tourismusregionen
Gleichzeitig bleibt der Schutz von Sonn- und Feiertagen erhalten. Für Euch bedeutet das: besser planen, entspannter einkaufen und mehr Möglichkeiten – genau dann, wenn es zu Eurem Alltag passt.