Kioske an Sonntagen geschlossen
Keine schnelle Hilfe für Aachener Kioskbetreiber in Sicht
Um den Kioskbesitzern zu helfen und eine Änderung des Gesetzes zu erreichen, wollte die Stadt aktiv auf die Landesregierung zugehen. Eine kurzfristige Änderung des Gesetzes ist jedoch derzeit nicht in Sicht. Das geht aus Antworten der Landtagsfraktionen in Düsseldorf hervor. Aachener Kioskbetreiber können daher vorerst nicht mit Unterstützung aus dem Landtag rechnen.
Ladenöffnungsgesetz NRW bleibt vorerst unverändert
Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen wird in absehbarer Zeit nicht reformiert. Die Landtagsfraktionen sehen derzeit keinen akuten politischen Handlungsbedarf.
Positionen der Landtagsfraktionen
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CDU (76 Sitze)
Das bestehende Gesetz sei ein Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem verfassungsrechtlich geschützten Sonntag als Ruhetag. Änderungen wolle man nur anstoßen, wenn sich ein konkreter Bedarf zeige. -
Bündnis 90/Die Grünen (39 Sitze)
Die mit der CDU regierende Fraktion äußert sich nahezu identisch. Auch hier wird der Schutz des Sonntags betont, Reformen haben aktuell keine Priorität.
Gesetzesänderung derzeit kein politischer Schwerpunkt
Andere Fraktionen sehen zwar Reformbedarf, setzen jedoch andere Prioritäten:
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SPD (56 Sitze)
Das Ladenöffnungsgesetz müsse grundsätzlich überarbeitet werden – mit weniger Vorgaben, klareren Regeln und mehr Rechtssicherheit. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage in NRW (Industrie, Energieversorgung) stehe dieser Prozess aktuell jedoch nicht im Fokus. -
FDP (12 Sitze)
Die FDP spricht sich deutlich für eine Reform aus. Das Gesetz sei nicht mehr zeitgemäß, da viele Menschen den Sonntag nicht mehr als klassischen Ruhetag betrachteten. Die FDP brachte als einzige Fraktion bereits 2025 einen konkreten Gesetzentwurf ein. -
AfD (12 Sitze)
Die Fraktion kritisiert die Ungleichbehandlung von Kiosken und Tankstellen, die sonntags öffnen dürfen. Gleichzeitig bekennt sie sich zum Sonntag als Ruhetag und warnt vor einem „kommunalen Flickenteppich“. Eine Reform habe derzeit jedoch keine Priorität.
Ordnungsamt geht seit Herbst 2024 konsequent gegen Kioske vor
Hintergrund der Debatte ist das Vorgehen des Aachener Ordnungsamtes. Seit Herbst 2024 wird auf Anweisung der Stadt rigoros gegen sonntags geöffnete Kioske vorgegangen. Auslöser waren offenbar Beschwerden von Anwohnern.
Rechtliche Grundlage
Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW gilt:
- Kioske dürfen an Werktagen zwischen 0 und 24 Uhr öffnen
- An Sonn- und Feiertagen ist eine Öffnung nur in Ausnahmefällen erlaubt
- Zulässig ist dies nur, wenn das Kernsortiment besteht aus:
- Blumen und Pflanzen
- Zeitungen und Zeitschriften
- Back- und Konditorwaren
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
Kioskbetreiber üben scharfe Kritik
Die betroffenen Betreiber kritisieren das Vorgehen der Stadt deutlich:
- Jahrelang seien Sonntagsöffnungen in Aachen toleriert worden
- In anderen NRW-Städten werde das Gesetz nicht konsequent umgesetzt
- Sonntage und Feiertage seien wirtschaftlich die umsatzstärksten Tage
- Es bestehe eine akute Existenzgefährdung vieler Betriebe
Zudem verweisen sie auf Wettbewerbsverzerrungen:
Automatenkioske und Tankstellen dürfen sonntags öffnen, obwohl sie nahezu identische Waren anbieten.
Tankstellen: Grauzonen im Gesetz
Tankstellen unterliegen grundsätzlich ebenfalls dem Ladenöffnungsgesetz. Laut einer Anfrage der Aachener Zeitung wurden Tankstellen in Aachen im Jahr 2025 jedoch nicht kontrolliert.
Was Tankstellen sonntags verkaufen dürfen
Erlaubt ist der Verkauf von:
- Kraftfahrzeug-Ersatzteilen zur Sicherung der Fahrbereitschaft
- Betriebsstoffen
- Reisebedarf
- Waren in „kleinen Mengen“ und von „geringem Wert“
Problematisch:
Die Begriffe Menge und Wert sind gesetzlich nicht definiert. Dadurch können Tankstellen ihr Sortiment stark ausweiten und faktisch wie Supermärkte agieren.
Stadt Aachen verweist auf das Land
Die Stadt Aachen weist die Verantwortung zurück und betont, dass das Landesrecht die Schließung der Kioske vorschreibe. Diese Position hatte bereits die ehemalige Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen vor der Kommunalwahl 2025 vertreten – bei gleichzeitiger politischer Sympathie für eine Öffnung.
Fazit
Für Aachener Kioskbetreiber zeichnet sich kurzfristig keine Entlastung ab. Obwohl mehrere Fraktionen Reformbedarf sehen, gilt das Ladenöffnungsgesetz NRW derzeit nicht als politische Priorität. Solange keine gesetzliche Änderung erfolgt, bleibt den Kommunen kaum Spielraum – und den Kiosken drohen weiterhin Bußgelder und wirtschaftliche Einbußen.