Sechs statt vier: Debatte über mehr verkaufsoffene Sonntage

In Sachsen-Anhalt sollen die Regeln für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage geändert werden. Eine Gesetzesänderung soll es den Kommunen in Sachsen-Anhalt erlauben, für einen begrenzten Zeitraum mehr verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zu genehmigen. Damit soll den Gewerbetreibenden und dem Handel nach der Corona-Pandemie geholfen werden.

Bisher sind verkaufsoffene Sonntage nur möglich, wenn dafür ein besonderer Anlass, wie Feste, Märkte, Messen oder eine ähnliche Veranstaltung, besteht. Dabei darf die Ladenöffnung nur ein Zusatz zu dieser Veranstaltung sein und muss sich in räumlicher Nähe dazu befinden. Verkaufsoffene Sonntage werden daher oft nur genehmigt, wenn die Veranstaltung wichtiger ist als das Einkaufen. Über diese Regelung gibt es immer wieder Streit sowie Klagen von ver.di.

Die regierende Koalition aus CDU, SPD und FDP möchte diese Regelung gerne flexibilisieren – und hat eine Novellierung des "Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten" auf den Weg gebracht. Bereits im März 2022 legte Wirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) dem Kabinett einen Entwurf vor, am Dienstag wurde dieser verabschiedet. Nun muss der Landtag beraten.

Hauptziel der Novellierung ist es, die Zahl der möglichen Sonntagsöffnugen von derzeit vier auf sechs zu erhöhen – begrenzt auf die Jahre 2023 sowie 2024. Auch sollen mehr mögliche Gründe für Sonntagsöffnungen eingeführt werden, so "ein öffentliches Interesse an der Belebung einer Gemeinde oder eines Ortsteils oder an der überörtlichen Sichtbarkeit der Gemeinde".

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) teilte bereits mit, für Beschäftigte im Einzelhandel sei der Sonntag der einzige Tag, der "planbar für Freunde, Familie, den Verein oder den Gottesdienst" zur Verfügung stehe. Das gelte es zu bewahren. Auch der Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK) in Halle spricht sich entschieden gegen die geplante Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes aus.


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